Während der Corona-Pandemie können keine größeren Versammlungen mehr stattfinden. So auch keine Compliance-Schulungen, wie auch keine Datenschutz-Schulungen. Das ist ein Risiko, denn es wird ja weiterhin mit Daten gearbeitet, manchmal sogar sogar mit besonders sensiblen Daten.
Online-Training im Homeoffice

Online-Trainings funktionieren überall: im Büro, Unterwegs, im Homeoffice, notfalls auch auf der Couch!
E-Learning kann hier eine wirksame Alternative sein. Zudem kann durch Online-Trainings die Zeit im Homeoffice effizient genutzt werden. Mitarbeiter können von Daheim die anstehenden Schulungen absolvieren oder auch eigene Inhalte für Kollegen anlegen. Das Teilnahm-Zertifikat des ermöglicht auch einen Nachweis über die geleistete Schulung.
Schulungen nicht nur im, sondern auch über das Home-Office
Im Home-Office lauern eine Reihe von Datenschutz-Fallen. Diese sollten den Mitarbeitern bekannt sein. Idealerweise existieren im Unternehmen auch Regelungen für ein Home-Office. (Hierzu berät gerne die daschug GmbH, die auch externe Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte stellt.) Die Regelungen, die nun gelten, können als eLearning den Mitarbeitern einfach vermittelt werden – auch remote im Home-Office.
Auch andere Themen wie IT-Sicherheits-Schulungen können über unsere Plattform bezogen und geschult werden.
Die Zeit für Online-Training ist reif
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Videokonferenzen anstelle von Präsenzmeetings durchaus funktionieren. Die Technik ist stabiler und einfacher zu nutzen. Damit hat man sich arrangiert. Gleiches wird im Bereich der Mitarbeiterschulungen zu Datenschutz und anderen Compliance-Themen geschehen: moderne LMS (Learning Management Systeme) werden sich für die Vermittlung von Standard-Inhalten durchsetzen und stellen sicher, dass Mitarbeiter stets aktuell geschult sind.
Schulung bedeutet Risiko- und Haftungs-Reduktion
Auf diese Weise reduzieren regelmäßige Mitarbeiter-Unterweisungen das Haftungs-Risiko des Unternehmens, sollte es doch einmal zu einem Datenschutzvorfall oder anderen Compliance-Verstoß kommen. Eine solche Risikoreduktion durch E-Learnings geschieht auf verschiedene Weise:
- Datenschutz-Aufsichtsbehörden fällen mildere Urteile, wenn eine lückenlose Schulung der Mitarbeiter nachgewiesen werden kann. Umgekehrt werden eher Bußgelder verhängt, wenn ein Training der Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden kann.
- Die Exkulpation des Unternehmens und seiner Geschäftsleitung gelingt nicht so einfache, wenn die Mitarbeiter aufgrund fehlender Mitarbeiterschulungen gar nicht wissen konnten, wie z.B. mit Datenschutzverstößen umzugehen ist.
- Versicherungen deuten fehlende Datenschutz-Schulungen der Mitarbeiter zuweisen als grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung und versagen den Versicherungsschutz im Schadensfall.
Geschulte Mitarbeiter reagieren besser
Geschulte Mitarbeiter wissen in dem Fall, was zu tun und wer zu informieren ist. Sie kennen die möglichen Risiken und können diese auch als solche erkennen. Insofern führen Datenschutz-Schulungen bei Mitarbeitern dazu, dass weniger Vorfälle auftreten und die, die auftreten, weniger gravierend sind.
Es lebt! – Online-Schulungen durch eigene Mitarbeiter optimiert
Mitarbeiter bemerken bei Online-Schulungen oft offen gebliebene Fragen oder Unklarheiten. Wenn diese offen adressiert werden, kann der Trainings-Inhalt immer weiter optimiert werden. Dies hilft vor allem neuen Kollegen, die möglichst bald im Rahmend es Onboarding die Standard-Schulungen durchlaufen sollten.
Eigene Inhalte auf der Online-Trainings-Plattform
Sie können zudem interaktiv daran mitwirken, Inhalte zu verbessern, anzupassen und neue Inhalte – z.B. für neue Mitarbeiter – zu produzieren.