Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist wirksam und inzwischen werden auch die Aufsichtsbehörden bissiger: die Nicht-Einhaltung der Regeln zum Persönlichkeitsrecht ist kein Kavaliersdelikt mehr.
Die seit 2018 geltende EU-DSGVO hat das Datenschutzrecht nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa grundlegend reformiert. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter wissen, was im Fall einer Datenpanne oder einer Anfrage eines Betroffenen zu geschehen hat, damit keine Melde- oder Antwortfristen versäumt werden.
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